Berufsausbildungsverhältnis
Bei einem Berufsausbildungsverhältnis handelt es sich um ein Rechtsverhältnis zwischen einem Auszubildenden und seinem Ausbilder. Grundlage ist ein Berufsausbildungsvertrag. Gesetzlich sind die wesentlichen Fragen des Berufsausbildungsverhältnisses im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Zur Haftung eines Auszubildenden und zur (verneinten) Einschlägigkeit von § 105 SGB VII im konkreten Fall siehe BAG, Urt. v. 19.03.2015 - 8 AZR 67/14.