ArbZG
ArbZG ist die Abkürzung für das Arbeitszeitgesetz vom 06.06.1994 (BGBl. I S. 1170, 1171), das zuletzt durch Art. 12a des Gesetzes vom 11.11.2016 (BGBl. I S. 2500) geändert worden ist.
Siehe auch unsere Ausführungen zu den Begriffen Arbeit an Sonn- und Feiertagen, Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Nachtarbeit, Reisezeiten, Rufbereitschaft, Ruhepausen, Ruhezeit.